BHW - Der Baufinanzierer der Postbank

NETZWERK-TIPPS


NACHBARSCHAFTSINITIATIVEN
Organisiert geht’s besser!

Ob Elterninitiative, Mieterverein oder Baugemeinschaft – nicht selten trägt auch die Organisationsform zum Erfolg gemeinschaftlicher Aktionen bei.

Erfahrene Netzwerker wissen: Nachbarn sollten sich Gedanken über eine geeignete Rechtsform machen, wenn sie sich zusammenschließen. Rüdiger Grimmert vom Finanzpartner BHW: „Wer sich organisiert, kann gegenüber Dienstleistern und Ämtern wesentlich verbindlicher auftreten und besitzt eine höhere Glaubwürdigkeit.“



BÜRGERINITIATIVE
Gleich gesinnte Nachbarn, die sich für ein einzelnes Projekt – zum Beispiel eine Verkehrsberuhigung oder die Beleuchtung eines Weges – einsetzen wollen, gründen am besten eine Bürgerinitiative (auch Interessen- oder Aktionsgemeinschaft). Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, können sie Unterschriftenaktionen oder Demonstrationen initiieren. Bei längerfristigem Engagement bilden sich aus den temporären Gruppierungen ohne feste Organisationsstruktur oft Vereine.

EINGETRAGENER VEREIN
In einem Verein schließen sich Menschen zusammen, die langfristig ein gemeinsames Ziel verfolgen; zum Beispiel die Belebung der Nachbarschaft durch regelmäßige Aktionen oder den Aufbau eines Dorfladens. Zur Gründung eines Vereins sind mindestens sieben Mitglieder nötig. Die Ziele werden in einer schriftlichen Satzung festgehalten, dann wird der Verein beim Amtsgericht eingetragen. Gemeinnützige Vereine können von Steuervorteilen und im Bereich der Jugend-, Sozial- und Kulturarbeit auch von Fördergeldern profitieren.

GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS
Baugemeinschaften schließen sich häufig zu einer GbR zusammen. Im Gesellschaftsvertrag wird das gemeinsame Ziel festgehalten: die Realisierung eines Wohnprojekts. „Die Mitglieder der Baugemeinschaft sind im rechtlichen Sinne Bauherren, die Architekten, Handwerker und andere Dienstleister direkt beauftragen“, erklärt Rüdiger Grimmert. Weitere Vorteile: Die GbR ist einfach und kostengünstig zu gründen und ermöglicht jedem Gesellschafter ein hohes Maß an Mitbestimmung. Nachteil: Alle Gesellschafter haften uneingeschränkt, auch mit ihrem Privatvermögen.

Foto: M. Jessen



INITIATIVEN
Voneinander lernen und profitieren!

Sie wollen eine Nachbarschafts-Initiative gründen? Gemeinsam mit Nachbarn in erneuerbare Energie investieren? Oder ein Straßenfest organisieren?

Dann nutzen Sie die Projektdatenbank und die Kontaktbörse von Netzwerk Nachbarschaft. Hier können Sie sich mit Ihrer Initiative vorstellen und per Klein-Anzeige Interessierte für Ihr Projekt finden.


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